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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar,und koffeinhaltige Erfrischungsgetränkeund Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkindervom 24. Mai 2004 |
Link zum Rechtstext | Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und TeeverordnungErfrischungsgetränkeverordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Beurteilung von Fruchtsäften, Fruchtsaft ähnlichen Erzeugnissen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken sowohl hinsichtlich der Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung und Verkehrsverbote. Die in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse sowie die koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden. |
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