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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bayerisches Umweltinformationsgesetz

KerninhalteDieses Gesetz regelt zum Zwecke des personellen Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung).

 

 

vom 8. Dezember 2006

Link zum RechtstextBayUIG
KerninhalteZweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. August 2022