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Note |
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Die Verordnung wurde zum 31. Dezember 2016 aufgehoben. |
Link zum Rechtstext | Freiflächenausschreibungsverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen vom 6. Februar 2015 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Ausschreibung der finanziellen Förderung und ihrer Höhe für Strom aus Freiflächenanlagen nach § 55 des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG), um im Rahmen des Ausbaupfads nach § 3 Nummer 3 EEG einen Zubau von Freiflächenanlagen in Höhe von durchschnittlich 400 Megawatt pro Kalenderjahr zu erreichen. |
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