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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sicherheit von Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Steuerbefehlen (Ausgabe Oktober 1995)Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (Ausgabe September 2008) |
Link zum Rechtstext | DGUV Regel 103-003 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel beinhaltet Rahmenbedingungen für Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Steuerbefehlen, wenn im bedienergeführten Betrieb durch die Verwendung dieser Einrichtungen Gefahren entstehen könnenist anzuwenden bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen und auf den Umgang mit Einrichtungen bei diesen Arbeiten. |