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Link zum Rechtstext | Bundesartenschutzverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten in der Fassung vom 16. Februar 2005 |
Kerninhalte | Die Verordnung listet geschützte Tier- und Pflanzenarten. Dabei ist es bezüglich wild lebender Tiere verboten, ihnen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten. |
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