Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Image Removed Image Removed Image Removed Image Removed Image Removed Image Removed 

 

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Note

Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt.


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen vom 29. November 2006

Link zum RechtstextLAR BW

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für

->

  • Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren – ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,
>
  • die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
>
  • den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.

Sie gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Für Lüftungsanlagen ist die Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR) zu beachten.