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nopanel | true |
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Note |
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Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | LAR BW |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für |
-> - Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren – ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,
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> - die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
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> - den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.
Sie gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Für Lüftungsanlagen ist die Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR) zu beachten. |