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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Aufnahme von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat von Unternehmen, die-> - in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Genossenschaft betrieben werden und
-> - in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen.
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