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Link zum Rechtstext |
DGUV Grundsatz 303-003 | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bestätigung nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und |
Kerninhalte | Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält ein Formular zur Bestätigung, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische Ausrüstung der Maschine oder Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" entsprechend beschaffen ist. Die Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die |
elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Ausrüstung der Maschine oder Anlage vor |
der ersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. | |
Links zur Rechtsänderung |