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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1993 |
Kerninhalte | Die noch gültigen Vorschriften dieser Verordnung definieren unter anderem den Stammwürzegehalt des Biers und die Begriffe „Bereitung von Bier", „Bierbereitung", „obergärig" und „untergärig". Sie bestimmen zudem die zugelassenen Braustoffe und Brauersatzstoffe. Hinweis: Das Vorläufige Biergesetz wurde durch Artikel 7 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 aufgehoben. |