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Indirekteinleiterverordnung

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Verordnung über das Einleiten von Grundwasser und Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 1820. Juni 20122023

Kerninhalte

Die Neufassung der Indirekteinleiterverordnung trat am 28. Juni 2012 in Kraft. Sie regelt im Wesentlichen die Anzeigepflicht für die Indirekteinleitung soweit das Wasserhaushaltsgesetz nicht eine Genehmigung erfordert oder anderweitige behördliche Zulassungen erforderlich sind. Im Vergleich zur vorherigen Version fallen jedoch keine neuen Anlagen unter die Anzeigepflicht.

Diese Verordnung gilt für das Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen von
-> Grundwasser, das Stoffe enthält, die in der Abwasserverordnung durch Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung begrenzt sind
-> Abwasser, für das in der Abwasserverordnung Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind
-> Abwasser, für das in der Abwasserverordnung an das Abwasser keine Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind.

Die Verordnung regelt insbesondere
-> Anzeigevoraussetzungen
-> Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Indirekteinleitungen durch Sachverständige
-> Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Indirekteinleitungen durch die für die Gewässeraufsicht zuständige Wasserbehörde
-> Bestehende Indirekteinleitungen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)WHG_Sum_MoC
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Review vom 04. September 2023
Review vom 01. September 2023
Review vom 04. Juli 2023
Review vom 01. Januar 2023
Review vom 04. Januar 2022

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