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Link zum Rechtstext | Zuteilungsgesetz 2012 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 nationale Ziele für die Emission von Treibhausgasen in Deutschland sowie Regeln für die Zuteilung, die Ausgabe und die Veräußerung von Emissionsberechtigungen festzulegen. Das Zuteilungsgesetz für die erste Handelsperiode (ZuG 2007) wurde ebenso wie das Zuteilungsgesetz für die zweite Handelsperiode (ZuG 2012) auf der Grundlage des entsprechenden nationalen Aktionsplans (NAP) erstellt und legt die nationalen Mengenziele für die Emission von Kohlendioxid sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen fest. Da es für die dritte Handelsperiode keine nationalen Allokationspläne gibt, sondern ein von der Europäischen Kommission festgelegtes Mengenziel (Cap) und einheitliche Zuteilungsregeln für alle Mitgliedsstaaten, besteht keine Notwendigkeit für ein Zuteilungsgesetz 2020. |
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