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Link zum Rechtstext | Abfallverbringungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kerninhalte | Das Gesetz gilt für die Verbringung von Abfällen in das, aus dem oder durch das Bundesgebiet, die Verbringung von Abfällen zwischen Orten im Bundesgebiet, die mit einer Durchfahrt durch andere Staaten verbunden ist, die Verbringung von Abfällen, bei deren Notifizierung eine deutsche zuständige Behörde gemäß Artikel 15 Buchstabe f Nr. ii der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 als ursprüngliche zuständige Behörde im ursprünglichen Versandstaat zu beteiligen ist, und die mit der Verbringung verbundene Verwertung oder Beseitigung.
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Links zur Rechtsänderung |
08. März 2023 |
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