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Link zum Rechtstext | Chemikalien-Verbotsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten, nach dem Chemikaliengesetz. Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Diverse; BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_2; F2_SumOrganisation; FaSi_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_4; FM_SumOrg; Inst_Gfstoff_Sum_4; Inst_SumOrg_3; ProdS_SumChem |
Links zur Rechtsänderung |
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Link zum Rechtstext
Chemikalien-Verbotsverordnung
Bezeichnung/Link zum Rechtstext
Kerninhalte
Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten, nach dem Chemikaliengesetz. Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen
- Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten,
- Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind.