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/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed 4 Bund 4.2 Verordnungen

 

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Link zum Rechtstext

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 6. April 2016

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Kerninhalte

Diese Verordnung

gilt für die Bereitstellung von neuen einfachen Druckbehältern

ist auf neue serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter anzuwenden, die auf dem Markt bereitgestellt werden.

Sie

gilt

ist nicht

für:Behälter

anzuwenden auf

  • einfache Druckbehälter, die
ausschließlich
  • speziell für eine Verwendung in der Kerntechnik
hergestellt
  • vorgesehen sind und bei denen Schäden die Freisetzung radioaktiver Stoffe zur Folge haben können
.
  • ,
Behälter
  • einfache Druckbehälter, die
ausschließlich
  • speziell zur Ausstattung oder für den Antrieb von Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind
.
  • ,
  • Feuerlöscher
Tags

6. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; 6. Verordnung zum ProdSG; Sechste Verordnung zum ProdSG; 6. Produktsicherheitsverordnung; Sechste Produktsicherheitsverordnung; Sechste ProduktsicherheitsV; Sechste ProduktsicherheitsVO

 

...

  • .
Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAufbwSum_Produktsicherheit; Eink_SumCE; ProdS_Sum6.ProdSV; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; QM_SumCE
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. August 2021