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Vergabeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. April 2016

Kerninhalte

Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber.

Sie ist nicht anzuwenden auf

  • die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit,
  • die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen und
  • die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.

 

 

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