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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals vom 1. Juli 1970 |
Link zum Rechtstext | AETR |
Kerninhalte | Dieses Übereinkommen gilt im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei für den internationalen Straßenverkehr mit jedem Fahrzeug, das im Hoheitsgebiet dieser oder einer anderen Vertragspartei zugelassen ist. Es enthält Bestimmungen zu Fahrpersonal, Lenk- und Ruhezeiten sowie zu Kontrollgeräten und Überwachung durch Unternehmen. |