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Link zum Rechtstext | Kostenverordnung Personenverkehr |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass Kosten (Gebühren und Auslagen) für die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Amtshandlungen erhoben werden. Sie regelt zudem gebührenfreie Amtshandlungen und die sonstige Befreiung von der Kostenpflicht. |
Bezeichnung | buzer.de |
URL-Adresse | http://www.buzer.de/gesetz/155/index.htm |
Bezeichnung | Umwelt-Online |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/pbefk.htm |