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Note |
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Die DGUV Regel 108-001 |
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wurde aufgehoben. |
Link zum Rechtstext | BGR/GUV-R 141 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen (Ausgabe Dezember 2011) |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Verkaufsstellen, in denen mit Zahlungsmitteln umgegangen wird. Sie findet keine Anwendung für Banken und Sparkassen. |
Bezeichnung
DGUV
URL-Adresse
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-141.pdf
Bezeichnung
Umwelt-Online
URL-Adresse
Links zur Rechtsänderung |