Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Kurzbezeichnung | Abfallbewirtschaftungssatzung Landkreis Gifhorn |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallbewirtschaftung für den Landkreis Gifhorn vom 15. Dezember 2017 |
Rechtsebene | Schwülper |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Gifhorn, zu dem |
die Kreisstadt Gifhorn und Samtgemeinde Isenbüttel sowie die Gemeinden Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich gehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt und die Abfallbewirtschaftung als öffentliche Einrichtung unter der Bezeichnung „Kreisabfallwirtschaft |
Gifhorn“ betreibt. Sie regelt unter anderem den Umfang der Abfallbewirtschaftung, den Anschluss und Benutzungszwang sowie die Abfallberatung. | |
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung | Abfallbewirtschaftungssatzung |
URL-Adresse |
fileadmin/eigene_Dateien/Formulare/FB_9/Abfallbewirtschaftungssatzung_2018 |
Rechtsnorm-Links
Bezeichnung
Amtsblatt 2017
URL-Adresse