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Link zum Rechtstext

Landeswaldgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landeswaldgesetz

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/natursch/laender/rp/wald_ges.htm

URL-Adresse

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/3aai/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-WaldGRPrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=55&showdoccase=1&doc.part=R&paramfromHL=true#focuspointvom 30. November 2000

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es,

  • den Wald in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen dauerhaft zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren sowie durch Leistungen der Forstwirtschaft zu pflegen und weiterzuentwickeln,
  • die Waldbesitzenden, die Forstwirtschaft und die Waldforschung bei der Verwirklichung des vorgenannten Zwecks zu fördern und
  • einen Ausgleich zwischen öffentlichen Interessen und den Belangen der Waldbesitzenden herbeizuführen.

Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten sowohl der Waldbesitzenden als auch der Waldbenutzenden.