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Bezeichnung

Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlage in der Stadt Bochum vom 5. Februar

1986in der Fassung der Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 14. Dezember 2017

1986

Rechtsebene

Bochum

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Bochum berechtigt ist, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Deckung der Kosten und Verbandslasten sowie zur Abwälzung der Abwasserabgabe Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt zudem fest, dass die Stadt auch für die unmittelbare Einleitung von Abwässern in Anlagen, die nicht von ihr selbst, sondern von der Emschergenossenschaft oder vom Ruhrverband für die Entwässerung des Bochumer Stadtgebietes betrieben werden oder denen die Emschergenossenschaft oder der Ruhrverband durch ihre Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt – sofern hierfür vom jeweiligen Einleiter keine Verbandsbeiträge erhoben werden – Benutzungsgebühren erheben darf. Die Benutzungsgebühren werden getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr)erhoben.

Rechtsnorm-
Links

 

Bezeichnung

Stadt Bochum

URL-Adresse

https://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/N26R26Q2268HGILDE/$file/abwassergebuehren_satzung.pdf
zur Rechtsänderung

Review vom 15. November 2023
Review vom 01. August 2021

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

ABl.

Stadt Bochum

Nr. 52/2017 S. 1058

URL-Adresse

https://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/

W2AU3AU7361BOCMDE

N26R26Q2268HGILDE/

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amtsblatt

abwassergebuehren_

52_2017

satzung.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen