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Kurzbezeichnung

Abfallgebührensatzung Landkreis Neuwied

Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom

19

14. Dezember

2012

2020

Rechtsebene

Neuwied

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die

Abfallgebührensatzung berechtigt den

Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Neuwied, dem die

Stadt Neuwied angehört

Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald) sowie die Städte Dierdorf und Neuwied angehören (große kreisangehörige Stadt und Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises),

zur Deckung der Kosten für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensätze fest.

als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen Abfälle entsorgt und die Abfallentsorgung durch die öffentliche Einrichtung „Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied“ betreibt.

Sie regelt unter anderem den Umfang der Entsorgung durch den Landkreis und die Anschlusspflicht der Grundstückseigentümer.

Links zur RechtsänderungReview vom 08. Januar 2021

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung Landkreis Neuwied

URL-Adresse

https://www.
abfall
kreis-
nr
neuwied.de
/img/abfallgebuehrensatzung.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen
/kv_neuwied/Home/Kreisverwaltung/Kreisrecht/Abfallwirtschaft%20Landkreis%20Neuwied%20A%C3%B6R_Abfallgeb%C3%BChrensatzung_Ver%C3%B6ffentlichung.pdf