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Link zum Rechtstext

Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen vom 30. Juni 1998

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt zum Zwecke des personellen Geheimschutzes die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung).

Rechtsnorm-
Links

 

URL-Adresse

http://bremen.de/4253193

Rechtsnorm-Links

 

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/hb/lsueg_gs.htm

zur RechtsänderungReview vom 13. April 2021