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Link zum Rechtstext | Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt zum Zwecke des personellen Geheimschutzes die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). |
Links |
URL-Adresse
http://bremen.de/4253193
Rechtsnorm-Links
URL-Adresse
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/hb/lsueg_gs.htm
zur Rechtsänderung | Review vom 13. April 2021 |