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Bezeichnung

Abfallsatzung der Stadt Friedberg vom 11. Dezember 2017

Rechtsebene

Friedberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Abfallentsorgung der Stadt das Einsammeln der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen umfasst.

Sie regelt neben den Aufgaben zur Abfallentsorgung auch die Gebühren, die die Stadt zur Deckung des Aufwandes, der ihr bei der Wahrnehmung Abfallwirtschaftlicher Aufgaben entsteht, erhebt.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallsatzung mit Gebühren

URL-Adresse

https://m.friedberg-hessen.de/showstatattachment.php?unid=3216&PHPSESSID=41c7e98b22eb6edab8fc8142c70b5379