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Note |
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Am 22. September 2011 außer Kraft getreten. |
Link zum Rechtstext | Brandenburgisches Landesplanungsgesetz | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Aufgabe der Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. | Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse
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