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Kurzbezeichnung | Entwässerungssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlageund deren Benutzung im Gebiet des Wasserverbandes Stendal-Osterburg vom 11. August 2016 |
Rechtsebene | Arneburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Wasserverband Stendal-Osterburg (WVSO), dem sich die Gemeinde Arneburg als Mitglied der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck angeschlossen hat, in seinem Gebiet Abwasseranlagen als öffentliche Einrichtung betreibt und es übernimmt, die Abwässer zu sammeln, fortzuleiten und zu behandeln. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Das Verhältnis zwischen den Benutzern der Abwasseranlagen und dem WVSO wird gemäß der „AEB-A" (Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser) geregelt. In der „Anlage" sind die Einleitungsbedingungen und -einschränkungen festgelegt. Das Benutzungsentgelt ist den Preisregelungen – Abwasser zu entnehmen. |
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Bezeichnung | WVSO |
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Bezeichnung
REVIEW 14.04.2018 (Neufassung 2016)
URL-Adresse
wp-content/uploads/2020/11/Entwaesserungssatzung_01102016.pdf |
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Bezeichnung | AEB-A |
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Bezeichnung | Anlage |
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Bezeichnung | Amtsblatt für den Landkreis Stendal (Fassung 2013) |
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