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Kurzbezeichnung

Straßenreinigungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Bad Salzungen vom 1417. Februar 2005Dezember 2019

Rechtsebene

Bad Salzungen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Bad Salzungen, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen, und zwar auch dann, wenn zwischen dem Grundstück und der Straße eine den Erschließungsanlagen zuzurechnende Grundfläche liegt (z. B. Grünanlagen, Grünstreifen, Parkstreifen, Böschungen, Gräben usw.). Die Reinigungspflicht bleibt bei der Stadt Bad Salzungen, soweit sie Eigentümer von Grundstücken ist, die überwiegend ihren öffentlichen Interessen dienen (z. B. bei öffentlichen Parkplätzen). Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte).

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Bad Salzungen

URL-Adresse

https://www.badsalzungen.de/datei/anzeigen/downloadid/3623/straszenreinigungssatzung_internet.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen40181,1066/satzung_ueber_die_strassenreinigung_2019.pdf