Insert excerpt 99 Archiv 99 Archiv nopanel true
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 mit Wasserlieferungsbedingungen des OOWV als ergänzende Vertragsbestimmungen zur AVBWasserV |
(Stand per Gültigkeit 1. Dezember 2016) | |
Link | https://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/2011/downloads/39-1_AVBWasserV_170118.pdf |
Kerninhalte | Diese Wasserlieferungsbedingungen bestimmen, dass der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband in Brake/Unterweser (OOWV), dem sich der Landkreis Vechta, zu dem die Stadt Damme gehört, die Stadt Oldenburg und die Stadt Dinklage angeschlossen hat, die Aufgabe hat, in seinem Gebiet Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und bereitzustellen. Sie regeln in Ergänzung der AVBWasserV des Bundes unter anderem den Wasserbezugspreis, den Hausanschluss und die Kundenanlagen sowie die technischen Anschlussbedingungen. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Anlage zu den Versorgungsbedingungen |
Link | Preisregelungen_OOWV_Trinkwasser_221214.pdf |