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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rastatt vom |
15. Dezember 2022 | |
Rechtsebene | Landkreis Rastatt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Rastatt, dem die Gemeinde Muggensturm angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss und Benutzung der öffentlichen Einrichtung und das Einsammeln, Befördern und sie Entsorgung von Abfällen sowie die Benutzungsgebühren. |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse |
Abfallwirtschaftssatzung 2023.pdf (landkreis-rastatt.de |
) |