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Link zum RechtstextVerordnung über Zuständigkeiten zum Vollzug des Rechts der Beseitigung tierischer Nebenprodukte | Zuständigkeitsverordnung TierNebG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt die Kreisverwaltungsbehörden und die Regierungen sowie das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als zuständige Behörden für den Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vom 21. Oktober 2009 und des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) vom 25. Januar 2004. |