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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer

Link zum RechtstextTRENOG

Kerninhalte

Diese Technischen Regeln gelten für das erlaubnisfreie, schadlose Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen einschließlich Verkehrsflächen in oberirdische Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG).

Rechtsnorm-Links

 

 

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/ueber.htm

 

Vollzug WHG BayBO PrüfZV

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Prüfzeichenverordnung (PrüfZV); Unbefristete wasserrechtliche Bauartzulassungen nach § 19h WHG
Stand:28.01.1993