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Link zum Rechtstext | Landesverwaltungszustellungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für das Zustellungsverfahren in Verwaltungsangelegenheiten der Behörden des Landes und der unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Zugestellt wird, soweit dies durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist. |
Links |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext
Landesrecht BW Bürgerservice
URL-Adresse
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwZG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Rechtsnorm-Links
Bezeichnung/Link zum Rechtstext
Umwelt-Online
URL-Adresse
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/bw/vwzg_gs.htm
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