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Niederschlagswasser wird dezentral beseitigt

vom 22. März 1999

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Umweltministeriums und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser

Kerninhalte

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Link zum RechtstextVWVdBN-BW

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass Niederschlagswasser dezentral beseitigt wird, wenn es versickert oder ortsnah in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird. Für

Sie legt zudem fest, dass für das dezentrale Einleiten von Niederschlagswasser in ein Gewässer zum Zwecke seiner schadlosen Beseitigung ist eine Erlaubnis nicht erforderlich ist, soweit die Bestimmungen der §§ 2 und 3 eingehalten werden. Eine Erlaubnis ist weiter nicht erforderlich, wenn die dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers in bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/bw/ueber.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

URL-Adresse

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16491/2_3_06.pdf