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Link zum Rechtstext | Verordnung über das Genehmigungsverfahren |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte |
Diese Verordnung regelt die Einzelheiten des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer im Anhang der 4. BImSchV |
genannten Anlagen |
1. einer Genehmigung
a) zur Errichtung und zum Betrieb,
b) zur wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs (Änderungsgenehmigung),
c) zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage oder eines Teils einer Anlage oder zur Errichtung und zum Betrieb eines Teils einer Anlage (Teilgenehmigung),
2. eines Vorbescheides,
3. einer Zulassung des Vorzeitigen Beginns oder
4. einer nachträglichen Anordnung nach § 17 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
nach dieser Verordnung durchzuführen.
URL-Adresse
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_9/BJNR002740977.html
URL-Adresse
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/luft/bimschg/vo/9bv_ges.htm
URL-Adresse
http://eco-compliance.de/uploads/cgblog/id254/Verordnungspaket_IED_I.pdf
. Neue Anlagen bedürfen einer Genehmigung nach § 4 BImSchG; Änderungen sind gemäß § 15 BImSchG anzeigepflichtig, wesentliche Änderungen gemäß § 16 BImSchG genehmigungspflichtig. | |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | ImSch_SumGenehmM |
Tags | 9. Bundesimmissionsschutzverordnung; Neunte Bundesimmissionsschutzverordnung; 9. BundesimmissionsschutzV; Neunte BundesimmissionsschutzV; 9. BundesimmissionsschutzVO; Neunte BundesimmissionsschutzVO |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 08. Juli 2024 |