Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ammoniumnitrat |
Kerninhalte
(Ausgabe Juni 2004) | |
Link zum Rechtstext | TRGS 511 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für das Lagern, Abfüllen und innerbetriebliche Befördern von |
Ammoniumnitrat |
URL-Adresse
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/trgs/trgs500/511_ges.htm
URL-Adresse
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-511.pdf?__blob=publicationFile&v=4
und ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen. Sie gilt unter anderem weder für Zubereitungen mit einem Massengehalt an Ammoniumnitrat bis zu 10 % noch für Ammoniumnitrat und Zubereitungen, die dem Sprengstoffgesetz unterliegen. | |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Arbeitsschutz |