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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können (Ausgabe März 2001) |
Link zum Rechtstext | TRGS 614 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe schränkt die Verwendung von Azofarbstoffen ein, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. |
Außerdem gibt die Technische Regel
Außerdem gibt sie Maßnahmen zur Markierung von Mineralöl mit Azofarbstoffen vor |
URL-Adresse
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URL-Adresse
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/trgs/trgs600/614_ges.htm