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Norm aufgehoben/nicht mehr gültig! Ersetzt durch TRGS 910 |
Bezeichnung | Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (Ausgabe Juni 2008) |
Link zum Rechtstext | BekGS 910 |
Kerninhalte | Diese Bakanntmachung stellt einen Leitfaden zur Einführung eines Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht dar. Die BekGS 910 Sie ist bereits in der TRGS 400 als Erkenntnisquelle für die Gefährdungsbeurteilungen verankert. Eine weitere Integration des Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht erfolgt voraussichtlich zum Juni 2015 mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung.
Wesentlicher Inhalt des Konzeptes ist die Ermittlung von Expositions-Risiko-Beziehungen, wobei zwischen Akzeptanzrisiko (keine weiteren Maßnahmen erforderlich) und Toleranzrisiko (Erstellung eines Maßnahmenplans zur Senkung der Exposition erforderlich) unterschieden wird.
Derzeit sind für folgende Stoffe Expositions-Risiko-Beziehungen abgeleitet: -> -> Acrylnitril, -> Asbest, -> - Acrylnitril,
- Arsenverbindungen, die als C1A, C1B eingestuft sind,
- Asbest,
- 1,3-Butadien,
-> -> -> -> Ethylenoxid und -> - Ethylenoxid,
- Benzol,
- Epichlorhydrin
und - Benzo(a)pyren in bestimmten PAK-Gemischen
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URL-Adresse | http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-910.html |
URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/trgs/trgs900/910b1.htm