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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Messung von Lärm vom 24. August 2017

Link zum RechtstextTRLV Lärm – Teil 2

Kerninhalte

Diese Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Lärm - Teil 2 Messung von Lärm

Kerninhalte

(1) Die TRLV Lärm, Teil 2 beschreibt das Vorgehen bei der Planung, der Beauftragung, der Durchführung und Auswertung von Lärmmessungen am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik und Vergleich der Messergebnisse mit den Auslösewerten.

Die Dokumentation der Lärmmessungen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Lärm , Teil 1).
(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vorhanden ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.

URL-Adresse

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRLV/TRLV-Laerm-Teil-2.html

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/trlv/l002_ges.htm