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Link zum Rechtstext

Bundesartenschutzverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten in der Fassung vom 16. Februar 2005

Kerninhalte

Die Verordnung listet geschützte Tier- und Pflanzenarten. Dabei ist es bezüglich wild lebender Tiere verboten, ihnen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten.

Weiter werden Regelungen zur Haltung und Zucht definiert.Rechtsnorm-Links

 

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

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Umwelt-Online

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URL-Adresse

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https://www.umwelt-online.de/regelwerk/natursch/artsv_ges.htm

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Rechtsnorm-Links

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

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Bundesministerium der Justiz

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URL-Adresse

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