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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Umweltschadensgesetz vom 17. September 2009 | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung normiert das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Umweltschadensgesetz. | URL-Adresse | http://sl.juris.de/sl/gesamt/USchadGZustV_SL_2009.htm#USchadGZustV_SL_2009_rahmen |