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Note |
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Die Verordnung wird zum 1. Oktober 2021 aufgehoben. |
Link zum Rechtstext | Detergenzien-Kostenverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung normiert die Verpflichtung des Umweltbundesamts, für die Prüfung und Bewertung von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - – einschließlich ungültiger und zurückgenommener Anträge - – kostendeckende Gebühren und Auslagen zu erheben. | Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Bundesministerium der Justiz
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URL-Adresse
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http://www.gesetze-im-internet.de/detergkostv/
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Rechtsnorm-Links
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Umwelt-Online
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URL-Adresse
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