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Note |
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Die Verordnung wurde zum 31. Dezember 2016 aufgehoben. |
Link zum Rechtstext | Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung | ||||
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |||||
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt für Unternehmen und bei Personen, für die die Unfallkasse des Bundes nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Unfallversicherungsträger ist, die anzuwendenden Regelungen (Anhänge 1 mit 4) und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. | URL-Adresse | http://www.gesetze-im-internet.de/buv_2006/ | URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbsch/buv_ges.htm |