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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | BedGgstV |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt fest, welche Materialien für Bedarfsgegenstände und Lebensmittelverpackungen erlaubt sind und wie hoch die Kontamination sein darf. |
Sie listet in Von besonderer Bedeutung sind insbesondere ihre Anlagen, darunter: |
auf- , die bei dem Herstellen oder Behandeln von bestimmten Bedarfsgegenständen überhaupt nicht verwendet werden dürfen.
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URL-Adresse | http://www.gesetze-im-internet.de/bedggstv/ |
URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/lebensmt/lebensmb.ges/lmv_ges.htm- “
- Anlage 2 „Stoffe, die für die Herstellung von Zellglasfolien zugelassen sind.“ Sie besteht aus zwei Teilen:
- Teil A „Zellglasfolie ohne Lackbeschichtung“ - Teil B „Beschichtete Zellglasfolie“ - Anlage 4 „Verfahren, die beim Herstellen bestimmter Bedarfsgegenstände nicht angewendet werden dürfen.“
- Anlage 5 „Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge enthalten dürfen.“
- Anlage 5a „Bedarfsgegenstände, die bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge freisetzen dürfen.“
- Anlage 6 „Bedarfsgegenstände, von denen bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge auf Lebensmittel übergehen dürfen.“
- Anlage 7 „Bedarfsgegenstände, die mit einem Warnhinweis versehen sein müssen.“
- Anlage 9 „Bedarfsgegenstände, bei denen bestimmte Inhaltsstoffe anzugeben sind.“
- Anlage 10 „Verfahren zur Untersuchung bestimmter Bedarfsgegenstände“
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | ProdS_Sum2.ProdSVBescha |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 09. April 2024 Review vom 01. Juli 2023 Review vom 07. Dezember 2021 |