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FeuVO NRW
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung vom 10. Dezember 2018Bezeichnung/ | |
Link zum Rechtstext | vom 11. März 2008 | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen. Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind. Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase. | |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/nrw/feu_ges.htm | |
URL-Adresse | https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820070525142351808#Fn4 |