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Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der vom 10. April 2001

Rechtsebene

Deggendorf

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die

Diese Satzung

bestimmt, dass

berechtigt die Stadt Deggendorf, zur Deckung ihres

Aufwandes

Aufwands für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag

erhebt.Der Beitrag wird

für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke

erhoben

sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, zu erheben.

Die Satzung

Sie regelt insbesondere

den

Beitragsmaßstab und Beitragssatz.

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.deggendorf.de/

fileadmin/

media/

pdf/rathaus/ortsrecht/IV-27

deggendorf-ortsrecht-satzung-gebuehren-entwaesserung.pdf