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Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Augsburg vom 25. August 2014 

Rechtsebene

Augsburg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Augsburg

durch eine öffentliche Einrichtung

die in ihrem Gebiet angefallenen und ihr überlassenen Abfälle durch eine öffentliche Einrichtung entsorgt, soweit nicht die Entsorgungspflicht auf Dritte übertragen wird.

Sie regelt unter anderem Anschluss- und Überlassungsrecht sowie Anschluss- und Überlassungszwang.

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Stadt

Abfallwirtschaftssatzung Augsburg

URL-Adresse

https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/rathaus/stadtrecht/pdf/70/7020

_neu

.pdf