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Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Augsburg vom 25. August 2014 |
Rechtsebene | Augsburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Augsburg |
die in ihrem Gebiet angefallenen und ihr überlassenen Abfälle durch eine öffentliche Einrichtung entsorgt, soweit nicht die Entsorgungspflicht auf Dritte übertragen wird. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Überlassungsrecht sowie Anschluss- und Überlassungszwang. |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung |
Abfallwirtschaftssatzung Augsburg | |
URL-Adresse | https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/rathaus/stadtrecht/pdf/70/7020 |