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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Implantateregister Deutschland vom 12. Dezember 2019

Link zum RechtstextImplantateregistergesetz

Kerninhalte

Zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung mit Implantaten wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein Implantateregister unter der Bezeichnung „Implantateregister Deutschland" errichtet und geführt.

Das Implantateregister dient
-> dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Patientinnen und Patienten, von Anwendern und von Dritten sowie der Abwehr von Risiken durch Implantate,
-> der Informationsgewinnung über die Qualität der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen,
-> der Qualitätssicherung der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen,
-> der Medizinproduktevigilanz und der Marktüberwachung,
-> statistischen Zwecken als Grundlage für
--> die Qualitätssicherung der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen,
--> die Qualitätsberichterstattung im deutschen Gesundheitswesen und
--> die Marktbeobachtung und die Medizinproduktevigilanz,
-> wissenschaftlichen Zwecken.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. November 2024
Review vom 01. Januar 2024
Review vom 03. Januar 2023
Review vom 08. November 2022
Review vom 01. Oktober 2021
Review vom 08. Juni 2021 I ; II
Review vom 01. Dezember 2020
Review vom 01. Juni 2020 I ; II

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