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Support-Levels und Bedingungen
Individuell wie Sie – unsere Support-Levels passen sich ganz nach Ihren Bedürfnissen an. Ihr Vorteil: Sie zahlen nur so viel, wie Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.
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Auch ohne beauftragtes Service-Paket sind wir selbstverständlich für Sie da. Unsere Knowledge-Base (FAQ-Stil) wird kontinuierlich ausgebaut. Sie verweist u.a. auf mit Screenshots bebilderten Anleitungen und Schulungsvideos, die nicht nur für neue User interessant sein können. Sollten Sie hier nicht fündig werden, berechnen wir unsere Aufwände im Rahmen des Direkt-Services mit einem Stundensatz von 140 €/h.
Unsere Support-Levels im Überblick
Hinweise
- Ergänzungswünsche für Rechtsvorschriften, die im Widerspruch zur Bestandsaufnahme stehen (Beschaffenheiten wurden als "nicht gegeben" dokumentiert) und vorrangig dem Sammeln von Vorschriften dienen und nicht im Sinne eines Risikomanagements genutzt werden können (z.B. bestimmte Verwaltungsvorschriften), fallen unter dem Service-Level.
- Der Serviceumfang kann sich je nach eingesetzter Software für das Rechtskataster unterscheiden - ggf. sind bestimmte Leistungen vom Umfang ausgenommen!
Rahmenbedingungen
An das Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden und sichern die fachlich qualifizierte Abwicklung durch unsere erfahrenen Volljuristen und spezialisierten Ingenieuren zu. Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 14 Tage ohne Abzug.
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Die Abrechnung der einmaligen Setup-Leistungen (ausgenommen die Positionen zur Content-Bereitstellung, wie z.B. Risiko-Manager sowie die Terminpositionen CEO-Update-Termin und Einweisungen/Schulungen) erfolgt nach Leistungserbringung. Der Kunde hat auch nach Abrechnung einen Rechtsanspruch auf einen halbstündigen CEO-Update-Online-Termin und der Durchführung einer ca. zweistündigen Einweisung per Webinar für max. zwei Key-User sofern die Termine Bestandteil dieses Angebots sind und jeweils noch nicht stattfanden. Der Rechtsanspruch für die Key-User-Einweisung gilt für die Dauer von einen Monat nach Versand der Begrüßungsmail (Übergabe Coaching an Support nach erfolgreichem Projekt) unseres Supports.
Sollten im Laufe der Projektumsetzung kundenseitige Abweichungen von den gemeinsam abgestimmten Meilensteinen des Projektplans auftreten, führt dies zu einem Zusatzaufwand, der gesondert berechnet wird. Beispiele für solche Abweichungen können insbesondere sein:
- Aufteilung eines Projektes mit mehreren Standorten in einzelne, unabhängige Projekte.
- Durch den Kunden verursachte Verzögerungen, beispielsweise wenn bereit zu stellende Informationen oder Ressourcen nicht fristgerecht oder nicht in der erforderlichen Qualität geliefert werden oder wenn es zu einem Wechsel der Ansprechpartner kommt.
Für jeglichen Zusatzaufwand, der durch solche Abweichungen entsteht, wird eco COMPLIANCE ein individuelles Angebot erstellen, das die zusätzlichen Kosten transparent ausweist. Die Durchführung jeglicher zusätzlicher Arbeiten, die aus den genannten Abweichungen resultieren, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers auf Basis des unterbreiteten Angebots.
Wir sind erfahren in der Remote-Betreuung. Sind dennoch Dienstleistungen beim Auftraggeber vor Ort zu erbringen, werden Fahrtkosten pauschal mit 0,70 €/km und Übernachtungen pauschal mit 100 € abgerechnet. Darüber hinaus fällt eine Reisezeitpauschale von 560 € an (50 von 100 eines 8-Stunden-Arbeitstages mit eco COMPLIANCE Service-Satz von 140 €/Std). Bei Fahrtstrecken bis 100 Kilometer ab Zentrale Haltern am See entfällt die Reisezeitpauschale. Wiederholte Einsätze vor Ort innerhalb eines Projektes bedingen die Berechnung entsprechender Pauschalen.
Haftungsbestimmungen
eco COMPLIANCE haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit je nach Schadensart bis zu einem Betrag von 3.000.000 €.
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Die jeweils optionalen Legal Compliance Sachgebiete sind – weitere Infos siehe hier:
- Allgemeines Recht (inkl. Designrecht [Geschmacksmusterrecht], Grundrechte, Insolvenzrecht, Luftverkehrsrecht, Statistikrecht, Straßenverkehrsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Waffenrecht und Zivilrecht)
- Arbeits- und Sozialrecht
- Atomrecht
- Bau- und Bauordnungsrecht (inkl. Denkmalschutzrecht, Straßenrecht und Versammlungsstättenrecht)
- Bergrecht
- Eisenbahnrecht
- Gesundheitsschutz (z.B. GMP)
- IT-Recht (inkl. Datenschutzrecht und Telekommunikationsrecht)
- Lebens-/Futtermittelrecht
- Steuerrecht (inkl. Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und Umsatzsteuerrecht)
- Wirtschafts- und Strafrecht (inkl. Gewerberecht, Handelsrecht und Kartellrecht)
- Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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Die Module Legal Compliance ersetzen keine erweiterte Beratungsleistung z.B. durch Steuer- oder Zollberater. Es obliegt dem Kunden, die Situation zu beurteilen und ggfs. einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Beratungsleistung durch eco COMPLIANCE im Hinblick auf das Zollrecht keine Leistung im Sinne der verantwortlichen Personen, die mit der Im- oder Exportabwicklung betraut sind (insbesondere im Sinne des AWG) darstellt. Die Beratungsleistung durch eco COMPLIANCE ist lediglich eine Hilfestellung für die Im- oder Exportabwickler bzw. deren verantwortliche Personen.