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Bezeichnung

Abfallgebührensatzung des Landkreises Gießen vom 3. November 2003

Rechtsebene

Heuchelheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Gießen, zudem die Gemeinde Heuchelheim gehört, zur Deckung der Kosten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren erhebt.

Sie regelt insbesondere die Bemessungsgrundlage für die Gebühren sowie die Benutzungsgebühren.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. September 2024
Review vom 02. Januar 2023

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landkreis Gießen

URL-Adresse

https://www.lkgi.de/images/formulare_downloads/Der_Landkreis/Politik/Kreisrecht/2019-12-16_-_Abfallgeb%C3%BChrensatzung.pdf