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Link zum Rechtstext

TROS Inkohärente Optische Strahlung – Teil 3

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – Teil 3 „Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung“ (Ausgabe November 2013)

Kerninhalte

Dieser Teil der Technischen Regel beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) gefordert wird.

Die Dokumentation der anzuwendenden Schutzmaßnahmen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TROS IOS Teil 1).